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BGH, 28.11.1968 - VII ZR 163/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Werkvertrags und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Werklohns - Maßgeblichkeit des objektiven Erklärungswerts für die Entscheidung des Handelns einer Person als Vertreter oder im eigenen Namen - Verfahrensrüge der ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1961 - VII ZR 207/60
Rechtswirkungen des Handelns eines Vertreters; Umfang der Ansprüche gegen den …
Auszug aus BGH, 28.11.1968 - VII ZR 163/66
Ob der Vertreter nicht im eigenen Namen handeln wollte, ist ohne Belang (BGHZ 36, 30 [BGH 05.10.1961 - VII ZR 207/60]).
- BGH, 17.01.1980 - VII ZR 130/78
Bauherren oder Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Bestimmbarkeit …
Daß das von der Revision angeführte Senatsurteil vom 28. November 1968 (VII ZR 163/66 = Schäfer/Finnern Z 2.13 Bl. 30) einen anders gelagerten Fall mit einer dem Betreuer nur in beschränktem Umfang erteilten Vollmacht betrifft, hat der Senat bereits in BGHZ 67, 334, 336 ausgeführt. - BGH, 17.01.1980 - VII ZR 138/78
Bauherren oder der Baubetreuer als Vertragspartner der Bauhandwerker - Reine …
Daß das von der Revision angeführte Senatsurteil vom 28. November 1968 (VII ZR 163/66 = Schäfer/Finnern Z 2.13 Bl. 30) einen anders gelagerten Fall mit einer dem Betreuer nur in beschränktem Umfang erteilten Vollmacht betrifft, hat der Senat bereits in BGHZ 67, 334, 336 ausgeführt. - BGH, 09.01.1969 - VII ZR 186/66
Umgestaltung von Bauverträgen durch Auswechslung des Bestellers und Aufspaltung …
Auf Abtretungen der Handwerker kann die Widerklage schon hiernach nicht gestützt werden, unter diesen Umständen braucht auf die Ausführungen des Berufungsgerichts über den Umfang der in den Bauverträgen von den Erwerbern ("Bauherren") der NTB erteilten Vollmachten nicht mehr eingegangen zu werden (vgl. zur Frage des Umfangs der Vollmacht des Bauherrn an den Baubetreuer: Urteil des Senats vom 28. November 1968 VII ZR 163/66).